Meine Leistungen
Gerichtgutachten und
Schlichtungsverfahren
Gerichtsgutachten
Nach dem alle Möglichkeiten zur gemeinsamen Einigung gescheiter sind und die Beteiligten Parteien ein mögliches Schlichtungsverfahren mit eventuellen Schiedsgutachten ausgeschlossen haben. Bleibt oftmals nur die Klärung der Angelegenheit vor Gericht.
Bei der Erstellung eines Gerichtsgutachtens wird der Sachverständige vom Gericht beauftragt. Die Fragestellung wird von einer Partei formuliert. Nach Antrag durch eine Partei wird der Sachverständige zur Beantwortung der Fragestellung durch das Gericht beauftragt. Die Formulierung der Frage hat einen großen Einfluss auf die möglichen Antworten durch den Sachverständigen, deshalb sollten die Parteien gründlich prüfen, ob die Fragestellung zur Erreichung des Klageziels bzw. zur Klageabwehr geeignet sind. Der Sachverständige hat die Aufgabe die gestellten Fragen zu beantworten und sich streng an die Fragestellung zu halten.
Schiedsgutachten und Schlichtungsverfahren
Gerichtsverfahren sind anstrengend für alle Beteiligten. Gerichtsverfahren sind langjährig, es gibt extreme Unsicherheiten im Prozessausgang und hohe Ausgaben bei allen beteiligten Parteien. Mit einem Schlichtungsverfahren bzw. ein Schiedsgutachten ist den Parteien die Möglichkeit gegeben worden, sich außerhalb von Gerichtsräumen durch einen unparteiischen Sachverständigen gemeinsam beraten zu lassen, um eine für alle Parteien annehmbare Einigung zu erzielen.
Das Schiedsgutachten hat den Zweck, dass diese für alle beteiligten Parteien verbindlich ist und nur bei grober Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit angefochten werden kann. Ein Schlichtungsverfahren bzw. ein Schiedsgutachten setzt auf eine sehr hohe Integrität und Sachkunde des unparteiischen Sachverständigen.
Ihre Vorteile im Vergleich zum Gerichtsprozess:
- Hohe Schnelligkeit und Effizienz
- Mitspracherecht bei der Auswahl der unparteiischen Person
- Planbare Kostenstrukturen