Erneuerungsbeschichtungen

Erneuerungsbeschichtungen sind dann auszuführen, wenn vorhandene Beschichtungen schadhaft, nicht mehr tragfähig und deshalb restlos zu entfernen sind oder grundlegend verändert werden sollen.

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Ich bin Mitglied im DGuSV – Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband, im Netzwerk Schimmel e.V., im Regionalverband Umweltberatung Nord e.V. und der Sachverständigen­organisation Bauexperts.