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einen Überblick über
alle Kosten
Allgemeine Leistungsvergütung
Für jeden durchgeführten Ortstermin ohne schriftliches Protokoll wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19% MwSt.) berechnet. Diese beinhaltet:
- Die Anfahrt bis zu 10 Kilometer Entfernung
- Eine Besichtigung vor Ort von bis zu 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt
- Keine schriftliche Ausarbeitung oder Dokumentation
- Eine Nebenkostenpauschale von 7% zur Deckung allgemeiner Aufwendungen
Wichtig: Zur Vereinfachung der Abrechnung wird die Pauschale pro durchgeführten Ortstermin berechnet.
Zusatzkosten für Untersuchungen, Labor und Geräte
Aufwendungen, die über den Umfang der Pauschale hinausgehen, werden zusätzlich nach dem tatsächlich erbrachten Aufwand abgerechnet.
Der Stundenlohn beträgt 178,00 Euro inkl. 19 % MwSt..
Laboruntersuchungen, zum Beispiel zur Analyse von Schimmelpilzen oder Materialproben, sowie Untersuchungen vor Ort werden je nach Erfordernis separat berechnet.
Sofern die Art und der Umfang der Untersuchungen im Vorfeld nicht eindeutig eingegrenzt oder definiert werden können, wird zur Abdeckung des organisatorischen Mehraufwands ein Regiekostenzuschlag von 25 % auf die tatsächlich zu verauslagenden Kosten erhoben.
Zusätzliche Kosten für erforderliche Mess- oder Prüfgeräte, zum Beispiel Thermografie, Haftzugprüfung oder Bauforensik, können ebenfalls anfallen. Diese werden bedarfsgerecht eingesetzt und vorab transparent kommuniziert.
Detaillierte Kosten
nach Leistungen:
Für die Bewertung von Schimmelpilzschäden wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19 % MwSt.) berechnet. Diese beinhaltet einen Ortstermin mit mündlicher Beratung vor Ort.
Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin beträgt bis zu 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt. Anfahrtskosten im Umkreis von 10 Kilometern ab dem Sachverständigenbüro sind in der Pauschale enthalten.
Feuchtigkeitsmessungen werden bei Bedarf punktuell und zerstörungsfrei im elektrischen Messverfahren (Leitfähigkeits- bzw. Widerstandsmessung) durchgeführt. Die ermittelten Werte dienen lediglich als Orientierung zur Beurteilung der Bauteilfeuchte, da sie keine physikalisch exakt messbaren Feuchtegehalte darstellen. Eine schriftliche Auswertung oder Dokumentation der Messungen ist in der Pauschale nicht enthalten.
Zusätzliche Leistungen Optional
- Zusätzliche Leistungen, die über den Leistungsumfang der Pauschale hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Stundenlohn beträgt 178,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
- Laboruntersuchungen zur Bestimmung von Schimmelpilzen, Materialproben oder Raumluftbelastungen werden separat berechnet. Sofern die Untersuchungsmethoden im Vorfeld nicht eindeutig eingegrenzt oder festgelegt werden können, wird zur Deckung des organisatorischen Mehraufwands ein Regiekostenzuschlag von 25 % auf die zu verauslagenden Kosten erhoben.
- Sollten für weitergehende Untersuchungen baubegleitende Maßnahmen erforderlich sein – beispielsweise das Öffnen von Bauteilen – und dafür Monteure oder Fachfirmen benötigt werden, übernimmt der Sachverständige auf Wunsch die Koordination dieser Leistungen.
- Die Beauftragung der Monteure erfolgt jedoch in jedem Fall direkt durch den Auftraggeber, um volle Transparenz und Kostenkontrolle zu gewährleisten.
- Kosten, die im Zuge dieser unterstützenden Organisation durch den Sachverständigen entstehen (z. B. Angebotseinholung, Terminabstimmung, technische Einweisung), werden mit einem Regiekostenzuschlag von 25 % auf die tatsächlich entstehenden Fremdkosten weiterberechnet.
- Kosten für zusätzlich erforderliche Mess- oder Prüfgeräte können ebenfalls anfallen und werden bei Bedarf vorab kommuniziert.
- Fahrtkosten für Mehrkilometer außerhalb des pauschalen Anfahrtsbereichs werden mit 0,95 Euro je Kilometer berechnet.
- Eine optionale schriftliche Ausarbeitung wird nach Aufwand abgerechnet. Der Stundensatz beträgt 178,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
- Nebenkosten wie Post- und Telefonkosten werden pauschal mit 7 % der Rechnungssumme berechnet.
Für die forensische Untersuchung von Oberflächen mittels spezieller Lichttechniken wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19 % MwSt.) berechnet. Diese beinhaltet einen Ortstermin zur Durchführung der Lichtanalyse sowie eine mündliche Erläuterung der Ergebnisse vor Ort.
Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin beträgt bis zu 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt.
Im Rahmen der Untersuchung werden bauliche Oberflächen gezielt unter wechselnden Lichtverhältnissen betrachtet. Zum Einsatz kommen je nach Aufgabenstellung spezielle Lampen mit unterschiedlichen UV-Spektren in Kombination mit entsprechenden Filtern. Auf diese Weise können verborgene oder nicht unmittelbar erkennbare Schadensmerkmale sichtbar gemacht werden – etwa Hinweise auf Schimmelbefall, versteckte Wasserschäden, biogene Rückstände, Oberflächenverfärbungen oder Verarbeitungsspuren.
Diese Methode eignet sich insbesondere zur Orientierung bei unklaren Schadenursachen, zur Eingrenzung von Befallsbereichen oder zur Vorbereitung weiterführender Untersuchungen.
Zusätzliche Leistungen Optional
- Zusätzliche Leistungen, die über den Leistungsumfang der Pauschale hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Stundenlohn beträgt 178,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
- Eine schriftliche Auswertung mit Fotodokumentation erfolgt nach Aufwand. Der Umfang richtet sich nach Aufgabenstellung, Dokumentationsziel und Verwendungszweck (z. B. Versicherungsnachweis, Sanierungskonzept, Beweissicherung).
- Kosten für zusätzlich erforderliche Geräte, wie spezielle Bauforensik-Lampen oder geeignete Fotoausrüstung zur Dokumentation, können ebenfalls anfallen und werden bei Bedarf vorab kommuniziert.
- Fahrtkosten für Mehrkilometer außerhalb des pauschalen Anfahrtsbereichs werden mit 0,95 Euro je Kilometer berechnet.
- Nebenkosten wie Post- und Telefonkosten werden pauschal mit 7 % der Rechnungssumme berechnet.
Für eine kombinierte baubiologische Beratung und messtechnische Raumdiagnostik wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19% Mwst.) berechnet. Diese beinhaltet einen Ortstermin mit mündlicher Beratung sowie orientierender Messung raumklimatischer und materialbezogener Faktoren.
Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin beträgt bis zu 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt.
Im Fokus stehen dabei Fragen zur Materialwahl, Raumgesundheit, Schimmel- und Schadstoffvermeidung sowie zur Einschätzung des thermischen und hygienischen Raumklimas. Bewertet werden bauliche Gegebenheiten, Oberflächenbeschaffenheit und lüftungstechnische Rahmenbedingungen. Ergänzend können punktuelle Messungen durchgeführt werden – zum Beispiel Luft- und Oberflächentemperaturen, relative Luftfeuchte, CO₂-Konzentration oder VOC-Anhaltspunkte.
Zusätzliche Leistungen Optional
- Zusätzliche Leistungen, die über den Leistungsumfang der Pauschale hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Stundenlohn beträgt 178,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
- Eine schriftliche Ausarbeitung mit Handlungsempfehlungen oder grafischer Darstellung der Messergebnisse erfolgt nach Aufwand. Der Umfang richtet sich nach Zielstellung, Dokumentationstiefe und Verwendungszweck (zum Beispiel Sanierungsplanung, Mieterberatung oder Vorsorgebewertung).
- Laboruntersuchungen – etwa auf VOCs, Formaldehyd, Schimmelpilze oder Materialemissionen – werden separat berechnet. Sofern die Untersuchungsmethoden im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden können, erfolgt die Abrechnung zuzüglich eines Regiekostenzuschlags von 25 % auf die zu verauslagenden Kosten.
- Kosten für zusätzlich erforderliche Mess- oder Prüfgeräte – etwa für Langzeitaufzeichnungen, VOC-Detektoren, Raumluftmessgeräte, CO₂-Datenlogger oder Thermografie – können ebenfalls anfallen und werden bei Bedarf vorab kommuniziert.
- Fahrtkosten für Mehrkilometer außerhalb des pauschalen Anfahrtsbereichs werden mit 0,95 Euro je Kilometer berechnet.
- Nebenkosten wie Post- und Telefonkosten werden pauschal mit 7 % der Rechnungssumme berechnet.
Für die Erstaufnahme und Bewertung eines Versicherungsschadens wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19 % MwSt..) berechnet. Diese beinhaltet einen Ortstermin zur Besichtigung sowie eine mündliche Beratung vor Ort.
Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin beträgt bis zu 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Schadenssituation und umfasst die fachliche Beurteilung typischer versicherungsrelevanter Gebäudeschäden.
Zusätzliche Leistungen Optional
- Die Erstellung eines schriftlichen Kurzberichts oder eines Versicherung-tauglichen Gutachtens erfolgt nach Aufwand. Der Umfang richtet sich nach Art und Komplexität des Schadens.
- Laboruntersuchungen, wenn erforderlich (zum Beispiel bei Schimmel, Korrosion oder Feuchteeintrag), werden separat berechnet. Sofern die Untersuchungsmethoden im Vorfeld nicht eindeutig eingegrenzt oder festgelegt werden können, wird zur Deckung des organisatorischen Mehraufwands ein Regiekostenzuschlag von 25 Prozent auf die zu verauslagenden Kosten erhoben.
- Kosten für zusätzlich erforderliche Mess- oder Prüfgeräte können ebenfalls anfallen und werden bei Bedarf vorab kommuniziert.
- Sollten für weitergehende Untersuchungen baubegleitende Maßnahmen erforderlich sein – beispielsweise das Öffnen von Bauteilen oder das Einsetzen von Messöffnungen – und dafür Monteure oder Fachfirmen benötigt werden, übernimmt der Sachverständige auf Wunsch die Koordination dieser Leistungen.
- Die Beauftragung der Monteure erfolgt jedoch in jedem Fall direkt durch den Auftraggeber, um volle Transparenz und Kostenkontrolle zu gewährleisten.
- Kosten, die im Zuge dieser unterstützenden Organisation durch den Sachverständigen entstehen (zum Beispiel Angebotseinholung, Terminabstimmung, technische Einweisung), werden mit einem Regiekostenzuschlag von 25 % auf die tatsächlich entstehenden Fremdkosten weiterberechnet.
- Fahrtkosten für Mehrkilometer außerhalb des pauschalen Anfahrtsbereichs werden mit 0,95 Euro je Kilometer berechnet.
- Nebenkosten wie Post- und Telefonkosten werden pauschal mit 7 % der Rechnungssumme berechnet.
- Eine Beauftragung ist sowohl durch den Versicherungsnehmer als auch durch den Versicherer möglich. Zudem unterstützen wir bei der Durchführung von Sachverständigenverfahren gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen.
Für die sachverständige Bewertung eines bestehenden Wärmedämm-Verbundsystems wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19 % MwSt.) berechnet. Diese beinhaltet einen Ortstermin zur Besichtigung sowie eine mündliche Beratung vor Ort.
Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin beträgt bis zu 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt.
Im Rahmen der Bewertung erfolgt eine visuelle und konstruktive Prüfung des Systems unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regelwerke. Geprüft werden unter anderem systemgerechter Aufbau, mögliche Ausführungsabweichungen, Rissbildung, Feuchte bedingte Auffälligkeiten, Anschlussdetails sowie die Witterungsbeständigkeit.
Zusätzliche Leistungen Optional
- Zusätzliche Leistungen, die über den Leistungsumfang der Pauschale hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Stundenlohn beträgt 178,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
- Eine schriftliche Ausarbeitung oder die Erstellung eines Gutachtens erfolgt nach Aufwand. Der Umfang richtet sich nach Aufgabenstellung, Tiefe der Untersuchung und Ziel der Bewertung (z. B. für Sanierungsempfehlungen, Mängelanzeigen oder gerichtsfeste Dokumentation).
- Laboruntersuchungen, zum Beispiel zur Materialzusammensetzung, Algenbelastung oder Salzgehalt, werden separat berechnet. Sofern die Untersuchungsmethoden im Vorfeld nicht eindeutig eingegrenzt oder festgelegt werden können, wird zur Deckung des organisatorischen Mehraufwands ein Regiekostenzuschlag von 25 % auf die zu verauslagenden Kosten erhoben.
- Kosten für zusätzlich erforderliche Mess- oder Prüfgeräte, zum Beispiel für Feuchtebestimmung, Wärmebildanalyse oder Hohllagendetektion, können ebenfalls anfallen und werden bei Bedarf vorab kommuniziert.
- Sollten für weitergehende Untersuchungen baubegleitende Maßnahmen erforderlich sein – etwa das Öffnen des Fassadenaufbaus, Bohrkerne oder Putzabtrag – und dafür Monteure oder Fachfirmen benötigt werden, übernimmt der Sachverständige auf Wunsch die Koordination dieser Leistungen.
- Die Beauftragung der Monteure erfolgt jedoch in jedem Fall direkt durch den Auftraggeber, um volle Transparenz und Kostenkontrolle zu gewährleisten.
- Kosten, die im Zuge dieser unterstützenden Organisation durch den Sachverständigen entstehen (zum Beispiel Angebotseinholung, Terminabstimmung, technische Einweisung), werden mit einem Regiekostenzuschlag von 25 % auf die tatsächlich entstehenden Fremdkosten weiterberechnet.
- Fahrtkosten für Mehrkilometer außerhalb des pauschalen Anfahrtsbereichs werden mit 0,95 Euro je Kilometer berechnet.
- Nebenkosten wie Post- und Telefonkosten werden pauschal mit 7 % der Rechnungssumme berechnet.
Für die sachverständige Bewertung von ausgeführten Maler- und Lackierarbeiten wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19 % MwSt.) berechnet. Diese beinhaltet einen Ortstermin zur Besichtigung sowie eine mündliche Beratung vor Ort.
Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin beträgt bis zu 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt.
Im Rahmen der Bewertung erfolgt eine visuelle Prüfung der ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen Ausführungsvorgaben des Maler- und Lackiererhandwerks. Geprüft werden beispielsweise Schichtaufbau, Gleichmäßigkeit, Verarbeitungsspuren, Untergrundbewertung und mögliche Abweichungen von Vereinbarungen oder technischen Mindestanforderungen.
Zusätzliche Leistungen Optional
- Zusätzliche Leistungen, die über den Leistungsumfang der Pauschale hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Stundenlohn beträgt 178,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
- Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nach Aufwand. Der Umfang richtet sich nach Aufgabenstellung, Detaillierungsgrad und dem Zweck der Begutachtung – zum Beispiel im Rahmen einer Abnahmebeurteilung, Mängelanzeige oder Beweissicherung.
- Laboruntersuchungen oder Materialanalysen (zum Beispiel zur Schichtdicke, Haftung oder Zusammensetzung von Beschichtungen) werden separat berechnet. Sofern die Untersuchungsmethoden im Vorfeld nicht eindeutig eingegrenzt oder festgelegt werden können, wird zur Deckung des organisatorischen Mehraufwands ein Regiekostenzuschlag von 25 % auf die zu verauslagenden Kosten erhoben.
- Kosten für zusätzlich erforderliche Mess- oder Prüfgeräte, beispielsweise zur Haftzugprüfung, Schichtdickenmessung oder Feuchtigkeitsprüfung, können ebenfalls anfallen und werden bei Bedarf vorab kommuniziert.
- Sollten für weitergehende Untersuchungen baubegleitende Maßnahmen erforderlich sein – etwa das Öffnen von Bauteilen oder die Demontage einzelner Elemente – und dafür Monteure oder Fachfirmen benötigt werden, übernimmt der Sachverständige auf Wunsch die Koordination dieser Leistungen.
Die Beauftragung der Monteure erfolgt jedoch in jedem Fall direkt durch den Auftraggeber, um volle Transparenz und Kostenkontrolle zu gewährleisten. - Kosten, die im Zuge dieser unterstützenden Organisation durch den Sachverständigen entstehen (zum Beispiel Angebotseinholung, Terminabstimmung, technische Einweisung), werden mit einem Regiekostenzuschlag von 25 % auf die tatsächlich entstehenden Fremdkosten weiterberechnet.
- Fahrtkosten für Mehrkilometer außerhalb des pauschalen Anfahrtsbereichs werden mit 0,95 Euro je Kilometer berechnet.
- Nebenkosten wie Post- und Telefonkosten werden pauschal mit 7 % der Rechnungssumme berechnet.
Für die Durchführung einer Feuchtemessung an Baustoffen wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19% MwSt.) berechnet. Diese beinhaltet einen Ortstermin mit mündlicher Beratung vor Ort.
Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin beträgt bis zu 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt. Anfahrtskosten im Umkreis von 10 Kilometern ab dem Sachverständigenbüro sind in der Pauschale enthalten.
Zusätzliche Leistungen Optional
- Zusätzliche Leistungen, die über den Leistungsumfang der Pauschale hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Stundenlohn beträgt 178,00 Euro inkl. 19% Mwst.
- Die Erstellung eines Messprotokolls mit Darstellung und Bewertung der Ergebnisse erfolgt nach Aufwand.
- Laboruntersuchungen zur Analyse von Materialfeuchten oder Salzbelastungen werden separat berechnet. Sofern die Untersuchungsmethoden im Vorfeld nicht eindeutig eingegrenzt oder festgelegt werden können, wird zur Deckung des organisatorischen Mehraufwands ein Regiekostenzuschlag von 25 % auf die zu verauslagenden Kosten erhoben.
- Kosten für zusätzlich erforderliche Mess- oder Prüfgeräte, zum Beispiel Thermografie, Kapazitivmessung oder Mikrowellenverfahren, können ebenfalls anfallen und werden bei Bedarf vorab kommuniziert.
- Sollten für weitergehende Untersuchungen baubegleitende Maßnahmen erforderlich sein – beispielsweise das Öffnen von Bauteilen oder das Einsetzen von Messöffnungen – und dafür Monteure oder Fachfirmen benötigt werden, übernimmt der Sachverständige auf Wunsch die Koordination dieser Leistungen.
- Die Beauftragung der Monteure erfolgt jedoch in jedem Fall direkt durch den Auftraggeber, um volle Transparenz und Kostenkontrolle zu gewährleisten.
- Kosten, die im Zuge dieser unterstützenden Organisation durch den Sachverständigen entstehen (zum Beispiel Angebotseinholung, Terminabstimmung, technische Einweisung), werden mit einem Regiekostenzuschlag von 25% auf die tatsächlich entstehenden Fremdkosten weiterberechnet.
- Fahrtkosten für Mehrkilometer außerhalb des pauschalen Anfahrtsbereichs werden mit 0,95 Euro je Kilometer berechnet.
- Nebenkosten wie Post- und Telefonkosten werden pauschal mit 7% der Rechnungssumme berechnet.
Für die sachverständige Bewertung der Haftung von Beschichtungen, Putzen oder Untergründen wird ein Ortstermin durchgeführt.
Hierfür wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19 % MwSt.) berechnet. Diese umfasst die Anfahrt, eine örtliche Beurteilung sowie eine mündliche Beratung zum Zustand und Aufbau der Oberfläche. Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin beträgt bis zu 2 Stunden.
Zusätzliche Leistungen Optional
- Sollte der Termin länger als 2 Stunden dauern, wird der zusätzliche Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 178,00 Euro brutto nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
- Für die Stellung und Nutzung des Haftzugprüfgeräts wird eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 399,00 Euro brutto berechnet.
- Jede Haftzugprobe wird mit 65,00 Euro brutto berechnet. Dieser Betrag deckt ausschließlich den Materialeinsatz, wie Kleber, Prüfkörper und Trennmittel, sowie den gerätebezogenen Verschleiß ab.
- Sollte für die Durchführung der Haftzugprüfung eine unterstützende Fachkraft notwendig sein, zum Beispiel bei Arbeiten in Höhen, an Fassaden oder auf Spezialgerüsten, erfolgt die Beauftragung durch den Sachverständigen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die entstehenden Fremdkosten werden zuzüglich eines Regiekostenzuschlags von 25 % weiterberechnet.
- Eine schriftliche Auswertung mit tabellarischer Darstellung der Messwerte, Fotodokumentation und Einordnung der Ergebnisse erfolgt nach Aufwand.
- Fahrtkosten für Mehrkilometer außerhalb des pauschalen Anfahrtsbereichs werden mit 0,95 Euro je Kilometer berechnet.
- Nebenkosten wie Post- und Telefonkosten werden pauschal mit 7 % der Rechnungssumme berechnet.
Für die Durchführung einer Kaufberatung wird eine Pauschale in Höhe von 499,00 Euro brutto (inkl. 19 % MwSt.) berechnet. Diese beinhaltet einen Ortstermin zur Besichtigung sowie eine mündliche Beratung vor Ort.
Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin beträgt bis zu 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt.
Feuchtigkeitsmessungen werden bei Bedarf punktuell und zerstörungsfrei im elektrischen Messverfahren (Leitfähigkeits- bzw. Widerstandsmessung) durchgeführt. Die ermittelten Werte dienen lediglich als Orientierung zur Beurteilung der Bauteilfeuchte, da sie keine physikalisch exakt messbaren Feuchtegehalte darstellen. Eine schriftliche Auswertung oder Dokumentation der Messungen ist in der Pauschale nicht enthalten.
Zusätzliche Leistungen Optional
- Zusätzliche Leistungen, die über den Leistungsumfang der Pauschale hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Stundenlohn beträgt 178,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
- Auf Wunsch kann eine Wohnflächenberechnung auf Basis eines örtlichen Aufmaßes erstellt werden. Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
- Kosten für zusätzlich erforderliche Mess- oder Prüfgeräte, zum Beispiel Thermografie, können ebenfalls anfallen und werden bei Bedarf vorab kommuniziert.
- Fahrtkosten für Mehrkilometer außerhalb des pauschalen Anfahrtsbereichs werden mit 0,95 Euro je Kilometer berechnet.
- Nebenkosten wie Post- und Telefonkosten werden pauschal mit 7 % der Rechnungssumme berechnet.