Sachkundige Person
Person, die für eine bestimmte Tätigkeit über die nach dem jeweiligen Regelwerk erforderliche Sachkunde verfügt. Im Unterschied zur allgemeinen Fachkunde ist die Sachkunde regelmäßig an einen geregelten Nachweis, beispielsweise durch eine anerkannte Schulung und Prüfung, gebunden. Art und Umfang des Sachkundenachweises richten sich nach der jeweiligen Tätigkeit und Rechtsgrundlage.